Kennen Sie den Unterschied?
Bei entsprechender Implantat-Pflege haben Zahnimplantate in der Regel eine sehr lange Haltbarkeit und die Patienten können sorgenfrei damit leben. Wenn allerdings in den ersten Jahren nach der Implantation Probleme an Implantaten auftreten, können Patienten oftmals Garantieansprüche geltend machen.
Inhaltsverzeichnis
Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden im Alltag regelmäßig gebraucht, allerdings oftmals verwechselt oder falsch verstanden. Möchte man sich also zum Thema Gewährleistung und Garantie auf Zahnimplantate informieren, muss man die Begrifflichkeiten zunächst unterscheiden können:
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, bei der der „Verkäufer“ dafür einsteht, dass eine verkaufte Sache frei von Mängeln ist. Er haftet somit für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, sowie für solche, die erst später bemerkbar werden.
Die gesetzliche Gewährleistung auf Implantate beträgt 2 Jahre. Weist ein Implantat in dieser Zeit Schäden auf, die nicht durch den Patienten verursacht wurden, werden diese durch den Implantologen behoben.
Die Garantie auf Zahnimplantate hingegen ist eine, zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung gegenüber dem Kunden, die sich auf die Funktionsfähigkeit einer Sache über einen bestimmten Zeitraum bezieht.
Es gibt also keine gesetzlichen Vorschriften, dass es eine Garantie für Zahnimplantate geben muss oder wie diese auszusehen hat. Jeder Implantat-Hersteller und jede Praxis entscheidet individuell, ob sie eine Garantie auf Implantate gibt oder nicht. Das Gleiche gilt ebenfalls für die Dauer und dem Umfang der Garantie.
Ein guter und erfahrener Implantologe, der von der Qualität seiner Arbeit überzeugt ist und dem sowohl das Wohlergehen seiner Patienten und die Haltbarkeit der Implantate am Herzen liegen, wird immer eine Garantie anbieten, zum Beispiel 6 Jahre. Diese Garantie ist dann im Bereich der Implantat-Nachsorge und Implantat-Prophylaxe an Bedingungen geknüpft.
So ist bei der Garantie auf Implantate vorab vertraglich geregelt, dass zur Wahrung des Garantieanspruchs der Patient je nach Risikostatus z.B. alle 3 oder 6 Monate zur Implantat-Prophylaxe erscheinen muss. Der Risikostatus selbst ist von den individuellen Risikofaktoren, wie z.B. Diabetes oder Rauchen, abhängig. Eine vernünftige Implantat-Prophylaxe ist aber sowieso im Interesse des Patienten, um Probleme und Implantatverlust (z.B. durch Periimplantitis) zu vermeiden.
Sollte es trotz optimaler Nachsorge zu Problemen kommen, wird der behandelnde Zahnarzt diese Probleme beseitigen und ggfs. sogar kostenfrei nachimplantieren. Patienten stehen also nicht im Regen, wenn sie ihren Implantologen nach diesen Kriterien auswählen, und sparen gegebenenfalls sogar Kosten .
Besondere Vorsicht ist bei Zahntourismus ins Ausland geboten, denn – neben Sprachproblemen – kann es gesetzlich andere Vorgaben zur Gewährleistung geben und auch bei der Garantieeinforderung zu Problemen kommen. Sicherer ist für Patienten aus Deutschland daher ein Implantologe vor Ort.
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Zahnimplantate - Sicherheit und Garantie
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