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Zahnimplantate bei Hartz-IV
Wer trägt welche Kosten?

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass sich Patienten durch Zuzahlungen an den Kosten für Zahnersatz und der Behandlung beteiligen. Wie hoch die Kosten für Zahnimplantate im Einzelfall ausfallen, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren und kann nicht pauschal festgelegt werden. Klar ist, je aufwendiger der Zahnersatz und die Behandlung, desto höher sind die Kosten.

Inhaltsverzeichnis

» Wer trägt die Kosten?
» Kostenübernahme bei Kassenpatienten
» Kostenübernahme bei Privatpatienten

Wer trägt die Kosten?

Besonders für ALG II („Hartz IV“) -Empfänger stellt sich dabei oft die Frage, wie sie für die zahnmedizinische Versorgung aufkommen sollen. Die Patienten ertragen unsinnigerweise Schmerzen, die leicht zu behandeln wären und provozieren hierdurch weit aufwendigere Folgebehandlungen.

Wenn außerdem eine Zahnlücke auch durch eine Brücke geschlossen werden könnte, ein Patient jedoch aufgrund der Vorteile gerne ein Implantat hätte, muss er im Regelfall einen Großteil der Kosten selbst tragen. Die Sorge davor, wie hoch die anfallenden Kosten tatsächlich sind, können mitunter schlafraubend sein. Dabei ist die Kostenübernahme klar geregelt, sodass Zahnimplantate auch bei Hartz-IV-Bezug realisierbar sind.

Regelung der Kostenübernahme bei Kassenpatienten

Ist der Patient gesetzlich versichert (Kassenpatient), hat er grundsätzlich einen Anspruch auf einen Festzuschuss der Krankenkasse. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Nachweis eines Bonusheftes. Erhält er zudem Hartz-IV-Leistungen, kann über die Härtefallregelung ein doppelter Festzuschuss erzielt werden. Dies würde bei einer Regelversorgung bedeuten, dass eine Zuzahlung nahezu wegfällt. Wählen Sie als Patient jedoch die Versorgung mit einem Zahnimplantat, ändert dies nichts an der Höhe des Zuschusses durch die Krankenkasse. Bei einer Implantatversorgung fällt daher auch für Sie noch eine hohe Zuzahlung an.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die Regelungen Ihrer Krankenkasse zu informieren und gegebenenfalls eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Wichtig:

Achten Sie bei der Besprechung des Heil- und Kostenplans darauf, dass keine zuzahlungspflichtigen Teilbereiche, wie z.B. aufpreispflichtige Materialien, auftauchen. Ratsam ist auch die Verwendung günstiger Zahnimplantate, wodurch die Kosten überschaubar bleiben.

Regelung der Kostenübernahme bei Privatpatienten

Für Privatpatienten, die Hartz IV beziehen, haben die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif entwickelt. Dieser beinhaltet die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse. Daraus ergibt sich auch für Privatpatienten die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Härtefallregelung und der damit verbundene erhöhte Zuschuss zu den anfallenden Kosten.

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Zuletzt aktualisiert am: 09.08.2023
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