Dialyse galt vor 20 Jahren noch als absolute Kontraindikation für Zahnimplantate, was bedeutet, dass eine Implantation entweder nicht möglich war oder nur unter strenger Abwägung der möglichen Risiken in Betracht gezogen werden konnte. Durch die Entwicklung der Implantologie sind Zahnimplantate für Dialyse-Patienten heutzutage jedoch durchaus realisierbar.
Um Dialyse-Patienten mit Zahnimplantaten zu versorgen, ist eine Reihe von Randbedingungen zu beachten. Dazu zählt vor allem die Abwägung zwischen dem erhöhten Risiko und dem Leidensdruck des Patienten. So muss beispielsweise bei Dialyse-Patienten mit schlecht einstellbarem Blutzucker nicht direkt auf Zahnimplantate zurückgegriffen werden, wenn konventioneller Zahnersatz z.B. in Form einer Brücke für den Patienten vertretbar ist.
Oftmals empfinden Patienten herkömmlichen Zahnersatz jedoch als unangenehm, weil nicht genügend Halt geboten wird und es sogar zu Einschränkungen bei der Ernährung kommen kann. In solch einem Fall sollte festsitzender Zahnersatz auf Zahnimplantaten in Betracht gezogen werden.
Um trotz Dialyse Zahnimplantate einsetzen zu können, bedarf es zunächst eines intensiven Dialogs zwischen dem behandelnden Hausarzt sowie Facharzt (Nephrologen) und dem Implantologen. Zu den individuellen Besonderheiten des Patienten, die vorab fachübergreifend besprochen werden müssen, zählen:
Im Anschluss daran kann eine sehr präzise Planung des Eingriffs erfolgen. Die Implantation wird in der Regel im dialysefreien Intervall durchgeführt. Hierbei wird normalerweise der traditionelle Weg mit gedeckter Einheilung gewählt, das heißt, dass Zahnimplantate für Dialyse-patienten in den Kiefer eingesetzt werden und unter der Mundschleimhaut einheilen. Aufgrund der Gegebenheiten, müssen Dialysepatienten jedoch mit einer verlängerten Einheilzeit der Implantate rechnen. Eine Sofortbelastung der Zahnimplantate bei Dialyse in der Regel nicht zu empfehlen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass heutzutage Patienten trotz Dialyse erfolgreich mit Zahnimplantaten versorgt werden können, sofern eine enge Abstimmung zwischen Zahnarzt und dem behandelnden Hausarzt (bzw. dem behandelnden Nephrologen, Internisten) erfolgt und die Implantationsrisiken minimiert werden.
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